Die Machtverhältnisse im Vorstand des Familiengartenvereins Susenberg haben sich mit der Generalversammlung 2022 nicht geändert. Diese zeigt auf, was wir bereits wussten: eine Handvoll alter Männer dominiert die schönsten Grünflächen der Stadt Zürich. Und Grün Stadt Zürich hält den Vertrag mit dem Familiengartenverein Susenberg weiter unter Verschluss.
Die jahrzehntelange Feudalherrschaft im Familiengartenverein Susenberg dauert an. Der ehemalige Vizepräsident trat an der GV 2022 nach Jahrzehnten zwar zurück, wer nachrückte war - wie könnte es anders sein - der ebenfalls seit Jahrzehnten amtende Arealchef. Die Macht im Vorstand des Familiengartenvereins Susenberg konzentriert sich damit seit bald zwei Jahrzehnten auf denselben Personenkreis. Derweil gewährt Grün Stadt Zürich der Öffentlichkeit keinen Einblick in die Verträge, welche die Stadt Zürich mit dem Verein abgeschlossen hat.
Es braucht dringend mehr Transparenz in der Verwaltung des Familiengartenvereins Susenberg!
Verschiedene Vorkommnisse in Zürcher Familiengärten werfen Fragen auf. Die Familiengartenareale der Stadt Zürich liegen zum Teil an bester Lage, die Verwaltung wirkt mangelhaft.
Die Zürcher Gartenareale werden an Familiengartenvereine verpachtet, die ihrerseits die Kleingartenparzellen an Pächterinnen und Pächter weiterverpachten. Seit Corona hat die Attraktivität der Gärten noch zugenommen. Die bauliche Verdichtung in der Stadt Zürich gibt der Nutzung dieser Grünflächen eine zusätzliche Bedeutung. Zürcherinnen und Zürcher haben das Recht auf eine Klärung - zehn Fragen an Grün Stadt Zürich:

Am 6. Oktober 2021 reichte ich ein Informationsgesuch bei Grün Stadt Zürich ein. Darin enthalten sind folgende Punkte:
- Vertrag zwischen Grün Stadt Zürich mit dem Familiengartenverein Susenberg inklusive Zusatzdokumente (Pachtvertrag)
- Protokolle der letzten zehn Jahre von Sitzungen von Grün Stadt Zürich mit dem Familiengartenverein Susenberg
- Korrespondenz von Grün Stadt Zürich mit dem Vorstand des Familiengartenvereins Susenberg der letzten zehn Jahre
Ausschlaggebend für meine Recherche als freie Journalistin sind Vorkommnisse im Vorstand des Familiengartenvereins Susenberg in den letzten zehn Jahren, welche Fragen aufwerfen, die auch für die Bevölkerung der Stadt Zürich relevant sind. Zusammengefasst geht es um die Fragen, welches Verhältnis zwischen Grün Stadt Zürich und den Familiengartenvereinen besteht, welche Rechte und Pflichten aus den Pachtverträgen resultieren, geht es doch um die Verwaltung von Grünflächen an zum Teil sehr attraktiven Lagen der Stadt Zürich. Als Beispiel habe ich den Familiengartenverein Susenberg herausgegriffen, da ich diesen auch aus Pächterinnensicht kenne.
Die Erwägungen von Grün Stadt Zürich, die dem Entscheid vom 17. Januar 2022 zu Grunde liegen, sind nicht richtig.
- Die Informationen sind nicht bereits öffentlich und stehen nicht zur Verfügung. Eine Einsicht in den Pachtvertrag mit allen Zusatzdokumenten ist unabdingbar, um dieses Thema bearbeiten zu können. Die Protokolle und die Korrespondenz werden darüber Aufschluss geben, wie dieser Vertrag in den letzten zehn Jahren in die Praxis umgesetzt wurde.
- Der Familiengartenverein Susenberg wurde von Grün Stadt Zürich um eine Stellungnahme zu meinem Informationsgesuch gebeten und hat dieses abgelehnt. Der Familiengartenverein Susenberg argumentiert, mein Informationsgesuch sei vorgeschoben. Die Ablehnung überrascht nicht, da es mir als freie Journalistin ja darum geht, mutmassliche Missstände und Privilegien aufzuzeigen, welche aus der Zusammenarbeit zwischen Grün Stadt Zürich und dem Familiengartenverein resultieren. Mein Informationsgesuch ist nicht vorgeschoben, sondern will Transparenz schaffen zu einem Thema, das die Bevölkerung der Stadt Zürich betrifft.
- Der Familiengartenverein Susenberg hat mir am 12. Juli die Kleingartenparzelle 180 im Familiengartenareal Susenberg gekündigt. Eine Mahnung gegenüber mir als Pächterin ist 2020 und 2021 nicht erfolgt. Eine solche Mahnung ist im Pachtvertrag aber ausdrücklich vorgesehen: „Die Kündigung durch die Verpächterin erfolgt nach erfolgloser schriftlicher Mahnung …“. Die Rückmeldung von Grün Stadt Zürich an den Familiengartenverein Susenberg zur Gartenparzelle 180 vom April 2021 wurde mir nicht weitergeleitet, ich konnte das Schreiben erst nach der Kündigung zur Kenntnis nehmen. Dass die Gartenparzelle im Frühjahr 2021 nicht gepflegt wurde, ist medizinisch und arbeitstechnisch begründet. Ich entschuldigte mich dafür beim Vorstand und holte die Gartenpflege gemeinsam mit meiner Familie im Sommer und Herbst nach. Die Kündigung verstösst damit gegen Treu und Glauben und ist missbräuchlich. Da wir als Familie fachlich etwas von Gartenbau verstehen, empfinden wir die unbegründete Kündigung als besonders stossend. Tatsächlich wirft dieses Verhalten des Vorstandes vom Familiengartenverein Susenberg viele unbequeme Fragen auf. Diese beziehen sich auf die Verwaltung der Familiengartenareale der Stadt Zürich, die sich zum Teil auf attraktivsten Grünflächen befinden. Wie eigenmächtig können diese Vereine schalten und walten? Im Familiengartenareal Susenberg teilen sich Präsident, Vizepräsident und Arealchef diese drei wichtigsten Ämter seit über 15 Jahren. Der Aufruf des Vereins vom vergangenen August, dass sich gratis arbeitende Handwerker für frei werdende Gärten melden sollen, macht stutzig und erinnert an feudalistische Strukturen. Eine Recherche zu diesem Thema ist angezeigt.
- Der Familiengartenverein Susenberg ist nicht an einem Dialog interessiert, sondern verteidigt sich mir gegenüber seit der Kündigung der Gartenparzelle vom 12. Juli mit einer Anwältin. So wurde nicht auf das beantragte Schlichtungsverfahren eingetreten. Eine gemeinsame Besichtigung der Parzelle, zu der sich Grün Stadt Zürich im September und Oktober 2021 bereit erklärt hatte, lehnte der Vorstand mehrfach ab. Bei der Verhandlung vor der Friedensrichterin am 15. Dezember brachte die Anwältin des Familiengartenvereins eine Widerklage im Umfang vom 5000 Franken ins Spiel, was die Verhandlung faktisch verunmöglichte. Als Familie steht uns nun ein Gang ans Bezirksgericht offen. Es kann jedoch nicht sein, dass sich Pächter:innen nur vor Gericht gegen unrechtmässige Kündigungen von Kleingartenparzellen wehren können. Auch in diesem Bereich bestehen Fragen, die ich als freie Journalistin im Interesse der Stadtbevölkerung klären möchte.
Antrag: Ich beantrage hiermit, das Informationsgesuch vom 6. Oktober 2021 vollumfänglich zu bewilligen.
Begründung: Als Pächterin im Familiengartenverein Susenberg bin ich auf Fragen gestossen, welche auf institutionelle Mängel in der Zusammenarbeit zwischen Grün Stadt Zürich und dem Familiengartenverein Susenberg hinweisen. Diesen Fragen möchte ich als freie Journalistin auf der Grundlage des IDG nachgehen. Die Bevölkerung der Stadt Zürich hat ein Recht darauf zu erfahren, wie ihre Grünflächen an bester Lage verwaltet werden und ob allfällige Missstände bestehen.
Falls Sie zusätzliche Informationen benötigen sollten, werde ich diese gerne nachreichen.
Freundliche Grüsse
Die Pächterin der Kleingartenparzelle 180
1 «Die Kündigung der Gartenparzelle 180 durch den Familiengartenverein ist rechtmässig erfolgt» (Schreiben von Grün Stadt Zürich vom 10. Januar 2022)
Der Check: Falsch. Der Garten wurde gemäss Kleingartenordnung bewirtschaftet. Eine schriftliche Mahnung gegenüber der Pächterfamilie ist 2020 und 2021 nicht erfolgt. Die Kündigung verstösst gegen Treu und Glauben und ist missbräuchlich.
Grün Stadt Zürich verpachtet namhafte Gartenareale an rund ein Dutzend Familiengartenvereine. Die Vereine haben danach freie Hand, was die Verwaltung dieser Grünflächen, zum Teil an bester Lage, anbelangt: Die Vorstände bestimmen, wer einen Garten erhält und wem gekündigt wird. Mit den Pächterinnen und Pächtern der Kleingärten sind Verträge in Kraft, welche Willkür und Eigenmächtigkeit fördern (vgl. untenstehende Abbildung). Unter dem Begriff Kündigung heisst es in den Pachtverträgen des Vereins Familiengärten Susenberg:
«Die Kündigung durch die Verpächterin erfolgt nach erfolgloser schriftlicher Mahnung insbesondere bei:
- Vernachlässigung des Gartens und den vorhandenen Bauten
- Unverträglichkeit mit der Nachbarschaft oder dem Vereinsvorstand
- Nichterfüllen der finanziellen Verpflichtungen
- Verstoss gegen Statuten, Kleingartenordnung oder Bauvorschriften
- Nichtbefolgung von Anordnungen des Vereins
- Wenn die Aufrechterhaltung des Pachtvertrags aus anderen Gründen für den Verein oder für andere Pächterinnen/Pächter nicht mehr zumutbar ist.»
Das heisst im Klartext: Der Vorstand kann unliebsamen Pächtern nach Gutdünken kündigen. Zu erwarten wären aber klare Kriterien, welche zu einer Kündigung führen.
2 «Die Gartenparzelle 180 wurde vernachlässigt»
Der Check: Falsch. Der Kleingarten wurde von der Pächterfamilie regelmässig gepflegt, wie eine Fotodokumentation inklusive Datierung zeigt.
Grün Stadt Zürich hat am 14. Juni 2021 gegenüber dem Präsidenten des Familiengartenvereins Susenberg Folgendes bemerkt: «Bei der Parzelle Nr. 180 ist uns die starke Verwilderung des Gartens aufgefallen. Damit keine Waldbäume gemäss Art. 7 der KGO und keine Problempflanzen Art. 9 aufkommen, muss dieser Garten zwingend regelmässig unterhalten werden.» Diese Mahnung von Grün Stadt Zürich wurde der Pächterfamilie vom Vorstand nicht weitergeleitet, stattdessen erhielt die Pächterfamilie am 12. Juli ohne Vorwarnung die Kündigung.
Dass die Gartenparzelle im Frühjahr 2021 nicht gepflegt wurde, war medizinisch und arbeitstechnisch begründet. Die Pächterfamilie hat sich dafür beim Vorstand entschuldigt. Bäume und Hecken wurden seit Pachtbeginn 2007 regelmässig professionell gemäss Schnittauftrag von Herrn Ueli Rusterholz, der vom Verein Familiengärten Susenberg als Fachperson empfohlen war, gepflegt. Die Struktur des Gartens mit Sitzplatz, Rasen, Obst- und Beerengarten, Beeten und Pergola wurde erhalten.
Aus ökologischer Sicht spricht nichts gegen eine zeitweilige Ruhe des Gartens, die zuweilen als mangelhafte Gartenpflege interpretiert werden kann, vgl. dazu zum Beispiel unter www.bioterra.ch: Was man im Herbstgarten für Insekten tun kann; Aufruf vom 6. Oktober 21:
www.bioterra.ch/was-man-im-herbstgarten-fuer-insekten-tun-kann
Der Boden kann sich erholen, auch die Tierwelt schätzt eine gelegentliche Auszeit im Garten. Zum Teil fehlt im Vorstand des Familiengartenvereins Susenberg das Verständnis für ökologische Zusammenhänge im Gartenbau, was unter anderem zu Fehlbeurteilungen führt, was verschiedene Pächterinnen und Pächter bestätigen.
3. «Die Pächterin hat die Anordnungen des Vereins nicht befolgt»
Der Check: Falsch. Die Pächterin hat 2020 und 2021 gar keine Anordnungen des Vereins erhalten. Frühere Beanstandungen wurden ernst genommen, entsprechende Massnahmen ergriffen.
Im September 2019 erhielt die Pächterfamilie einen Brief von Grün Stadt Zürich zum Thema Bambus und Waldgehölze. Der Bambus und die jungen Waldgehölze wurden frist- und sachgerecht entfernt.
2017 gab es eine Besprechung der Pächterin mit dem Arealchef vor Ort. Der Schnittauftrag wurde daraufhin ausgeweitet, zwei junge Kastanienbäume wurden ausgegraben und in winter- und bruchsichere Töpfe verpflanzt.

Eine Gartenparzelle im Familiengartenareal Susenberg wird seit 15 Jahren von einer Pächterfamilie naturnah bewirtschaftet. Die willkürliche Kündigung im Juli 2021 erfolgt ohne vorgängige Mahnung in den Jahren 2020 und 2021. Das eigenmächtige Vorgehen von Präsident und Vizepräsident wirft unbequeme Fragen auf.
Seit dem Versand der Kündigung für die Kleingartenparzelle per Dezember 2021 verweigerten Präsident und Vizepräsident des Vereins Familiengärten Susenberg jegliches Gespräch mit der Pächterfamilie, engagierten eine Anwältin, verhinderten eine Verhandlung vor der Schlichtungsbehörde und blockierten eine gütliche Einigung bei der Friedensrichterin. Das rücksichtslose Machtgebaren des Vorstands und die Verweigerung eines klärenden Gesprächs, zu dem ein Vertreter von Grün Stadt Zürich im September und Oktober 2021 eingeladen hatte, wirft Fragen auf. Wie steht es um Gouvernanz und Compliance im Familiengartenverein Susenberg? Was tun gegen Willkür und Eigenmächtigkeit, die sich in diesem Verein infolge mangelnder Aufsicht über die Jahre etablieren konnten?
Unser Familiengarten

Garten am 16. Mai 2020
Die Pacht startete 2007. Es handelt sich um einen Obst- und Beerengarten mit einem Hochstamm-Zwetschgenbaum, drei Niederstamm-Apfelbäumen, einem Mirabellenbaum, einem Holunderstrauch, einem Rebstock sowie Johannis-, Him- und Brombeeren. Wir pflanzten auch immer wieder Gemüse an, unter anderem Datterini-Tomaten, Kartoffeln und Salat.
Seit Beginn der Pacht gaben wir dem Baumwärter des Vereins einen Schnittauftrag für Bäume und Hecke. 2017 wurde der Schnittauftrag auf Anraten des Arealchefs noch ausgeweitet. Die Pacht bezahlten wir stets fristgerecht. Die Wege um den Garten mähten wir regelmässig. Wir pflegten eine gute Beziehung zu den Bewirtschaftenden der Nachbarparzellen. Wir liebten unseren Garten und waren sehr gerne dort.
Wir pflegten den Garten gemäss der Kleingartenordnung (KGO) als ein Stück Natur. Wir beobachteten brütende Vögel, Spinnen in allen Farben, Blindschleichen, Wildbienen und zuweilen sogar eine Ringelnatter.
Die mangelnde Pflege des Gartens im ersten Halbjahr 2021 wurde medizinisch und arbeitstechnisch begründet, behoben und entschuldigt. Zudem: Ruhephasen schaden dem Garten nicht.
Waldbäume und Problempflanzen haben wir seit Jahren im Griff, zum Beispiel Eschen und Goldruten. Frühere Mahnungen an die Pächterfamilie, zum Beispiel bezüglich Waldbäumen, die zu entfernen waren, wurden ernst genommen, entsprechende Massnahmen umgesetzt. Wir waren dialogbereit und prinzipiell offen für Anliegen des Vorstandes.
Garten am 15. August 2021
Das beklagen wir
Die Kündigung im Juli 2021 erfolgte willkürlich und verstösst gegen Treu und Glauben. Wir erhielten vorgängig, 2020 und 2021, keine Mahnung oder Beanstandung. Die aktuellen Beschuldigungen sind nicht konkret und für uns nicht nachvollziehbar; es gibt nichts, was diese Kündigung rechtfertigen würde. Stattdessen wurden alte, bereits erledigte Ermahnungen wieder aufgewärmt. Ein Gespräch über den Sachverhalt konnte nicht stattfinden. Eine Fotodokumentation zu unserer Gartenpflege der letzten Jahre mit datierten Bildern interessierte niemanden.
Die Vorstandsämter von Präsident, Vizepräsident und Arealchef werden seit 2007 von denselben drei älteren Herren bekleidet. Der Präsident lehnte eine Begehung, die ihm von Grün Stadt Zürich für den 27. September und 6. Oktober 2021 vorgeschlagen wurde, zweimal ab. An einem Schlichtungsverfahren wollten die Vorstandsvertreter nicht teilnehmen, stattdessen wurden die Vereinsgelder für unnötige Anwaltskosten vergeudet.
Mitte Juli schrieb der Präsident der Pächterin: «Der Zustand Ihres Gartens hat immer wieder Anlass gegeben, entweder mündlich oder schriftlich an Sie zu gelangen mit der Bitte um Räumung der Kastanienbäume und Ordnung zu bringen auf der Parzelle sowie das Entfernen des wilden Bambus.» Diese Kündigungsbegründung entbehrt jedoch jeglicher Grundlage: Bäume in Töpfen sind gemäss KGO und gemäss Aussage eines Vertreters von Grün Stadt Zürich erlaubt, Ordnung im Garten ist ein relativer Begriff – es handelt sich um ein Stück naturnahe Fläche und der beanstandete Bambus wurde schon längst entfernt.
Das wünschen wir uns
Wir wünschen uns einen Rückzug der Kündigung durch den Vorstand des Familiengartenvereins Susenberg. Wir möchten unseren Garten weiter bewirtschaften. Dieser ist uns mit den Jahren ans Herz gewachsen, er ist für uns ein Stück Heimat. Wir wünschen uns eine Begehung des Gartens mit Grün Stadt Zürich. Die zuständige Person hat sich dazu bereits mehrfach bereit erklärt.
Die Pächterfamilie



